· Aktualisiert 2026-09-11
Streit um einen neuen Richtervorschlag — was regelt Artikel 104 der Verfassung?
Korrektur (2026-09-11): ① Die Formulierung „erstmals seit 39 Jahren“ konnten wir nicht lückenlos prüfen; sie ist aus Titel, Kurzfassung, Text und Grafikhinweisen gestrichen. ② Artikel 104 der Verfassung regelt nur den Vorschlag durch den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, die Zustimmung der Nationalversammlung und die Ernennung durch den Staatspräsidenten. Das Verfahren für die Zustimmungsvorlage und die Anhörung steht deshalb jetzt getrennt beim Nationalversammlungsgesetz und beim Personalanhörungsgesetz. ③ In der Grafik steht nun, dass die Kandidatenempfehlung auf Artikel 41-2 Absätze 6 und 7 des Gerichtsverfassungsgesetzes beruht; auch der Quellenlink führt jetzt auf die Seite, auf der dieser Artikel zu sehen ist. ④ Eine Quote aus den Unterschriftenzahlen der beiden Erklärungen ergibt kaum einen Sinn und ist aus dem Grafikhinweis gestrichen. ⑤ Wir erklären einmal, warum Noh Tae-ak als „früherer Richter“ und Lee Heung-gu als „Richter“ bezeichnet wird, und schreiben dazu, womit das Datum 18. August belegt ist. ⑥ Die Sätze sind in einfacher Sprache neu geschrieben, damit sie auch Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe lesen können; Zahlen, Daten und Quellen bleiben unverändert. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum (2026-09-04) bleibt erhalten.
Das Präsidialamt hat die Zustimmungsvorlage für den Richterkandidaten Son Bong-gi (das Schriftstück, mit dem das Parlament um Zustimmung gebeten wird) nicht an die Nationalversammlung geschickt. Stattdessen hat es den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs gebeten, einen Kandidaten neu vorzuschlagen. Wie weit welches Gesetz hier reicht, haben wir anhand der offiziellen Mitteilung und der Gesetzestexte Schritt für Schritt geprüft.
- Der Präsident des Obersten Gerichtshofs hat am 18. August Son Bong-gi vorgeschlagen; Kim Seong-su wurde Berichten zufolge am selben Tag vorgeschlagen. Am 28. August teilte das Präsidialamt mit, es werde die Zustimmungsvorlage für Son nicht an die Nationalversammlung schicken, sondern um einen neuen Vorschlag bitten; die Vorlage für Kim werde es einreichen.
- Artikel 104 Absatz 2 der Verfassung regelt drei Dinge: Der Präsident des Obersten Gerichtshofs schlägt einen Kandidaten vor, die Nationalversammlung stimmt zu, der Staatspräsident ernennt. Der Ausschuss, der Kandidaten empfiehlt, steht im Gerichtsverfassungsgesetz. Prüfung und Anhörung nach dem Eingang der Vorlage im Parlament stehen im Nationalversammlungsgesetz und im Personalanhörungsgesetz.
- Die Einschätzungen „erstmals seit 1987“ oder „nach 39 Jahren“ konnten wir diesmal nicht durch eine vollständige Durchsicht der Unterlagen bestätigen. Dieser Text erklärt deshalb nur das Verfahren und die Rechtsfragen und schreibt diese Zahl nicht als feststehende Tatsache fest.
Was die offiziellen Mitteilungen belegen
Cho Hee-dae, der Präsident des Obersten Gerichtshofs, hat Son Bong-gi am 18. August 2026 schriftlich vorgeschlagen. Kim Seong-su wurde Berichten zufolge am selben Tag vorgeschlagen. Als Nachfolger des früheren Richters Noh Tae-ak nannte er Son Bong-gi, Vorsitzender Richter am Bezirksgericht Daegu. Als Nachfolger von Richter Lee Heung-gu nannte er Kim Seong-su, Vorsitzender Richter am Obergericht Seoul. Wenn der Präsident des Obersten Gerichtshofs dem Staatspräsidenten einen Kandidaten meldet, heißt dieser Schritt Vorschlag. Im Briefing belegt ist das Datum 18. August, an dem Son Bong-gi schriftlich vorgeschlagen wurde. Das Datum für den Vorschlag von Kim Seong-su konnten wir diesmal nicht mit offiziellen Unterlagen bestätigen; es steht hier so, wie Berichte es angeben. Dass die beiden einmal als „früherer Richter“ und einmal als „Richter“ bezeichnet werden, übernehmen wir aus dem Briefing des Präsidialamts vom 28. August. Die Mitteilungsseite des Obersten Gerichtshofs ließ sich auch bei dieser Prüfung nicht öffnen. Wann die beiden aus dem Amt geschieden sind, haben wir in diesem Text nicht eigens geprüft.
Im Briefing vom 28. August erklärte das Präsidialamt, es werde die Zustimmungsvorlage für Son nicht an die Nationalversammlung schicken. Stattdessen bat es den Präsidenten des Obersten Gerichtshofs um einen neuen Vorschlag. Dafür nannte es zwei Gründe: Nach der Empfehlung durch den Empfehlungsausschuss im Januar sei über sieben Monate lang kein Vorschlag erfolgt, und der Vorschlag sei ohne echte Absprache nur schriftlich erfolgt. Bei Kim habe es eine Absprache gegeben und eine gemeinsame Linie; dessen Zustimmungsvorlage werde man einreichen. Das ist die Darstellung des Präsidialamts und kein Urteil eines Gerichts.
Das Verfahren steht nicht in einem einzigen Paragrafen
Wenn man wie in einer früheren Fassung dieses Textes die Schritte 2 bis 4 alle der Verfassung zuordnet, passt der Beleg nicht. Die Verfassung regelt nur, wie die Befugnisse zwischen drei Institutionen verteilt sind. Die Kandidatenempfehlung und den Ablauf im Parlament regeln andere Gesetze.
Was im Gesetz steht und was nicht
In Artikel 104 Absatz 2 der Verfassung steht nicht, dass sich Staatspräsident und Gerichtspräsident vorher absprechen müssen. Umgekehrt steht dort auch nicht, wann und auf welchem Weg der Staatspräsident die Zustimmungsvorlage einreichen muss. Das Präsidialamt erklärte, eine vorherige Absprache sei eine Gepflogenheit des gegenseitigen Respekts. Erklärungen dagegen und Berichte kritisierten den Schritt als Eingriff in das Vorschlagsrecht des Gerichtspräsidenten.
Die Zahl der Unterschriften ist keine Umfrage
Asiae berichtete am 2. September über eine Erklärung von 84 Juristinnen und Juristen des 14. Jahrgangs des Justizausbildungsinstituts. Die Law Times berichtete am 3. September über eine Erklärung von 27 Ehemaligen des Jahrgangs 1976 der Rechtsfakultät der Seoul National University. Die beiden Zahlen sagen nur, wie viele Menschen die jeweilige Erklärung unterschrieben haben. Sie zeigen nicht, wie sich die Meinungen in der gesamten Juristenschaft verteilen.
Was am US-Beispiel anders ist
Der Wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses (CRS) hat für die Zeit von 1789 bis 2022 165 Nominierungen für den Obersten Gerichtshof der USA gezählt. Davon erhielten 128 die Zustimmung des Senats, 37 erhielten sie nicht. Von diesen 37 scheiterten 11 an einer Abstimmung im Senat.
In den USA bestimmt allerdings der Präsident die Kandidaten, und der Senat stimmt zu. In Südkorea entstand der Streit, nachdem der Gerichtspräsident einen Kandidaten vorgeschlagen hatte und der Staatspräsident die Zustimmungsvorlage nicht an die Nationalversammlung schickte. Wer die Kandidaten bestimmt, ist verschieden, und das Verfahren ist es auch. Die Zahl der gescheiterten Nominierungen in den USA taugt deshalb nicht als direkter Vergleich für diese Bitte um einen neuen Vorschlag.
Was nach der Veröffentlichung geschah und was offen bleibt
Die Law Times berichtete am 9. September, der Oberste Gerichtshof werde den Empfehlungsausschuss offenbar neu bilden, um für die Nachfolge des früheren Richters Noh Tae-ak erneut einen Kandidaten vorzuschlagen. Eine offizielle Mitteilung des Gerichts dazu haben wir bei dieser Prüfung nicht bekommen. Wir halten das deshalb nur als datierten Bericht fest, nicht als feststehende Entscheidung.
Die Vorschläge von 1987 bis 2026 haben wir nicht vollständig durchgesehen. Die Formulierung „erstmals seit 39 Jahren“ ist deshalb aus dem Text und aus den Artikelangaben gestrichen. Ob die beiden Kandidaten für das Amt geeignet sind, ist ebenfalls keine Frage, die dieser Text beurteilt.
- Briefing zur Bitte um einen neuen Vorschlag für das Richteramt — Präsidialamt (2026.08.28)
- Vorschlag zur Ernennung von Richtern — Oberster Gerichtshof (2026.08.18) · bei dieser Prüfung wegen eines Zertifikatsproblems nicht erreichbar
- Verfassung der Republik Korea, Artikel 104 — Nationales Rechtsinformationszentrum
- Gerichtsverfassungsgesetz Art. 41-2 Abs. 6 und 7 — Nationales Rechtsinformationszentrum · die Seite, auf der die dreifache Zahl und das Achten der Empfehlung tatsächlich zu sehen sind
- Nationalversammlungsgesetz Art. 46-3 — Nationales Rechtsinformationszentrum
- Personalanhörungsgesetz Art. 6 — Nationales Rechtsinformationszentrum
- Referenzlink der früheren Fassung auf Verfassung und Gerichtsverfassungsgesetz — Nationales Rechtsinformationszentrum · nur zur Erhaltung der URL; die Belege dieser Korrektur sind die einzelnen offiziellen Links oben
- Bericht über die Bitte um einen neuen Vorschlag — Law Times (2026.08.28)
- Bericht über die Mitteilung des Präsidialamts — Kyunghyang Shinmun (2026.08.28)
- Bericht mit der Einschätzung „erstmals in der Verfassungsgeschichte“ — Money Today (2026.08.28) · diese historische Einordnung haben wir nicht unabhängig geprüft
- Bericht über die Erklärung von 84 Personen des 14. Jahrgangs — Asiae (2026.09.02)
- Bericht über die Erklärung von 27 Ehemaligen des Jahrgangs 1976 der SNU-Rechtsfakultät — Law Times (2026.09.03)
- Bericht über die Äußerung des Gerichtspräsidenten bei seiner Rückkehr — Cheonji Ilbo (2026.09.03)
- Supreme Court Nominations, 1789 to 2022 — CRS
- Bericht über die erwartete Neubildung des Empfehlungsausschusses — Law Times (2026.09.09)
Für diesen Text haben wir das Briefing des Präsidialamts und die Gesetzestexte im Nationalen Rechtsinformationszentrum selbst geöffnet und geprüft. Die Mitteilungsseite des Obersten Gerichtshofs ließ sich auch diesmal wegen eines Zertifikatsproblems nicht öffnen; den Vorschlag vom 18. August und das Datum haben wir deshalb über das Briefing des Präsidialamts bestätigt. Die Zahl der Unterzeichnenden und die spätere Entwicklung stehen so, wie die jeweiligen Berichte sie wiedergeben. Ob es „das erste Mal in der Geschichte“ war und wie die Verfassung am Ende auszulegen ist, behandeln wir nicht als gesicherte Tatsache. Beim Schreiben hat KI geholfen.
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