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· Aktualisiert 2026-09-10

Steuer-Rolle rückwärts in Seoul: Gangbuk zieht an, nicht Gangnam

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Korrektur (2026-09-10): Umfang, Vergleiche und Einordnung zentraler Zahlen wurden geprüft und im Text berichtigt. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum bleibt erhalten.

Die Steuerreform, die die Regierung eigentlich reparieren wollte, landete wieder beim Ausgangspunkt – während sich die Preiskarte Seouls im Stillen verschiebt.

Kurz gefasst
  • Die Regierung wollte den Steuerfreibetrag der umfassenden Grundsteuer (Jongbuse) für nicht selbst bewohnte Einzelwohnungen auf 900 Millionen Won senken, entschied sich im Kabinett am 1. September aber, den aktuellen Freibetrag von 1,2 Milliarden Won beizubehalten.
  • 0,30 % ist die Wochenveränderung der 14 nördlichen Bezirke Seouls zum 17. August 2026. Sie ist weder die Monatsänderung im August noch ein kausaler Effekt der Steuerreform.
  • Parallel zur Steuerreform gibt die Regierung Grüngürtel-Flächen für 100.000 neue Wohnungen in der Hauptstadtregion frei, doch das Steuerpaket muss noch die reguläre Parlamentssitzung passieren – ein endgültiges Ergebnis gibt es erst im Dezember.

Was ist passiert

Am 1. September verabschiedete die Regierung im Kabinett die endgültige Steuerreform für 2026. Im Zentrum der Aufmerksamkeit stand der Freibetrag der umfassenden Grundsteuer (Jongbuse) für Besitzer einer einzigen, nicht selbst bewohnten Wohnung: Die Regierung wollte ihn ursprünglich von aktuell 1,2 Milliarden Won auf 900 Millionen Won senken, während Eigennutzer von 1,2 auf 1,4 Milliarden Won profitieren sollten – höhere Steuern für Abwesende sollten die Entlastung für Bewohner finanzieren. 29 Tage nach der Ankündigung nahm die Regierung diesen Plan zurück: Nicht-Eigennutzer behalten den bisherigen Freibetrag von 1,2 Milliarden Won. Auch die Belastungsobergrenze der Grundsteuer, die von 150 % auf 200 % steigen sollte, bleibt bei 150 %, und die Obergrenze von 1 Milliarde Won beim Sonderabzug für langfristigen Immobilienbesitz bei der Kapitalertragsteuer bleibt ebenfalls unverändert. Das daraus entstandene Paket aus 11 Steuergesetzesänderungen ging bis zum 3. September an das Parlament und durchläuft nun die reguläre Sitzungsprüfung.

Warum die Kehrtwende – der Hintergrund

Die ursprüngliche Idee der Regierung war, die Steuerlast nach Wohnstatus zu trennen, um spekulative Investitionen und den Besitz mehrerer, nicht selbst bewohnter Wohnungen einzudämmen. Doch der Widerstand kam sofort: Menschen, die zur Miete wohnen, aber eine Wohnung besitzen, oder die aus beruflichen Gründen oder wegen eines Auslandsaufenthalts zwangsläufig nicht in ihrer eigenen Wohnung leben, hätten ebenfalls höhere Steuern zahlen müssen. Sogar die eigene Taskforce der Regierungspartei zur Normalisierung des Wohnungsmarkts erklärte, es gebe keinen Grund, zwischen Eigennutzern und Abwesenden zu unterscheiden. Am Ende gab die Regierung angesichts der öffentlichen Kritik und des Widerstands in den eigenen Reihen nach – die Richtung (Steuererleichterung für Eigennutzer teurer Einzelwohnungen) blieb erhalten, die marktkritischere Karte der höheren Besteuerung Abwesender wurde jedoch zurückgezogen.

Zahlen im Blick

Im internationalen Vergleich zeigt sich ein interessanter Punkt bei Südkoreas Immobiliensteuersystem – er erklärt, warum die Aufregung so groß ist, obwohl die eigentliche Last gar nicht hoch ist.

Grundsteuer-Anteil am BIP im Ländervergleich
Südkorea
0,6%
Japan
2,1%
USA
2,8%
Großbritannien
3,3%
Quelle: Nationalversammlungs-Haushaltsbüro (NABO), „Vergleichsanalyse der Wohnimmobilien-Besitzsteuern wichtiger Länder" (berichtet von Herald Corp, 30.07.2026)

Südkoreas Grundsteuer macht nur 0,6 % des BIP aus – deutlich weniger als in Großbritannien (3,3 %), den USA (2,8 %) oder Japan (2,1 %). Trotzdem ist der Widerstand groß, weil Südkorea praktisch das einzige Land ist, das dieselbe Wohnung doppelt besteuert: mit der lokalen Grundsteuer und der nationalen Jongbuse. Zwei getrennte Steuerbescheide lassen die Last größer wirken, als sie tatsächlich ist.

Steuerreform 2026: 3 zentrale Zahlen zur Immobiliensteuer
1Freibetrag für nicht selbst bewohnte Einzelwohnungen: ursprünglicher Plan 900 Mio. Won → final 1,2 Mrd. Won (unverändert)
2Belastungsobergrenze der Grundsteuer: ursprünglicher Plan 200 % → final 150 % (unverändert)
3Obergrenze des Sonderabzugs für langfristigen Besitz bei der Kapitalertragsteuer: 1 Mrd. Won, unverändert
Wochenwert zum 17. August 2026: 14 Nordbezirke +0,30 %, Jungnang +0,56 %
Quelle: Money Today, Segye Ilbo, Edaily (berichtet 01.09.2026); Asia Economy Daily (berichtet 21.08.2026, unter Berufung auf Daten des koreanischen Immobilienamts)

Der Streitpunkt: Können Steuern die Preise bremsen?

Für Ursachen sind auch Transaktionen, Angebote und Kreditbedingungen desselben Zeitraums nötig. Eine Woche regionaler Preisunterschiede beweist keine steuerbedingte Nachfrageverlagerung.

Was als Nächstes kommt

In der regulären Parlamentssitzung bestehen weiterhin Differenzen zwischen Regierung und Opposition, sodass sich die heutigen Freibeträge und Obergrenzen bis zur endgültigen Verabschiedung im Dezember noch ändern können. Parallel zur Steuerreform gibt die Regierung auch Grüngürtel-Flächen für 100.000 Wohnungen in der Hauptstadtregion frei – rund 27.000 Einheiten sind bereits bestätigt, der Rest soll zwischen Ende September und Oktober bekannt gegeben werden. Allerdings fehlen die Gebiete, auf die der Markt eigentlich schaut – Gangnam und Yongsan – auch diesmal wieder. Ob Steuererleichterung und mehr Angebot allein ausreichen, um Seouls Immobilien-„Ballon" zu entschärfen, muss sich erst noch zeigen.

Dieser Beitrag ist eine eigene Analyse von nuloq auf Basis der oben unter „Quellen" genannten öffentlichen Berichterstattung und der Daten des Nationalversammlungs-Haushaltsbüros, erstellt mit Unterstützung von KI-Werkzeugen. Er dient ausschließlich der Information und ist keine Grundlage für Anlage- oder Rechtsentscheidungen. Der Stand entspricht dem Verfassungszeitpunkt am 3. September 2026 – bei neuen Fakten oder Fehlern nehmen wir Korrekturen vor.

#Grundsteuer Südkorea#Immobilien Seoul#Gangnam Immobilien#Grüngürtel#Nationalversammlung

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